Eine der ganz wenigen kartographische Erfassungen des Blankenburger Burgwalls findet sich auf dieser Karte mit dem Titel:
"Erste Reinkarte von einem Theile der Feldmark Blankenburg betreffend die Grundstücke, welche nach der Verhandlung vom 7ten März 1870 zur Separation gestellt sind."
Mit "Separation" bezeichnete man im 19. Jahrhundert die Neuordnung der bäuerlichen Besitzverhältnisse, heute würde man dazu "Flurbereinigung" sagen. Mit dem Gesetz zur Aufhebung der gutsherrlichen Rechte am bäuerlichen Grundbesitz vom 22. März 1850 fand die sog. "Bauernbefreiung" ihren Abschluss. Damit wurden Erbuntertänigkeit, Leibeigenschaft, der Zehnt und weiterer Abgaben und Dienstleistungen abgeschafft, wofür im Gegenzug den Grundherren hohe Entschädigungszahlungen zustanden.