Die gesamte Umgebung des Dorfkerns und der Bereich um das Janusz-Korczak-Heim unterliegt als Bau-Ensemble dem Denkmalschutz. In diesem Bereich müssen alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Stand: Januar 2008
Für die betroffenen Hausbesitzer kann das problematisch sein, weil die denkmalgerechte Sanierung erhebliche Mehrkosten verursacht, die sie überwiegend selbst zu tragen haben. Wenn die behördlichen Auflagen dem Eigentümer keine wirtschaftlich vertretbare Nutzung ermöglichen, oder er die Sanierungskosten nicht tragen kann oder will, führt das in Einzelfällen dazu, dass schützenswerte Bausubstanz verfällt, wie im Bild links zu sehen.
Natürlich darf für den Eigentümer einer Immobilie die wirtschaftliche Nutzung nicht alleiniger Maßstab sein. Dieser Anspruch ist auch im Grundgesetz verankert, in dem es heißt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".